Kreditinstitute bieten oftmals ihren Kunden das fest verzinsliche Anlageprodukt Sparbrief an. Hier wird auch vom sogenannten Sparkassen-Sparbrief oder vom Banksparbrief gesprochen.
Verschiedene Sparkassen und Banken oder andere Kreditinstitute bieten in der Regel zwei bzw. drei verschiedene Arten von Sparbriefen an. Zum einen den Sparbrief mit einer jährlichen Zinsauszahlung und zum anderen den auf- oder abgezinsten Sparbrief. Bei den sogenannten abgezinsten Sparbriefen handelt es sich um ein Produkt, wo zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem Kaufpreis des Sparbriefes die Differenz enthalten ist. Hingegen werden bei dem aufgezinsten Sparbrief die gesamten Zinsen gesammelt, jährlich verzinst und ausgezahlt. Am entsprechenden Fälligkeitstag wird dem Kunden dann der Nennwert plus die anfallenden Zinsen zurückgezahlt.
Dies bedeutet also, dass abgezinste Sparbriefe ähnlich wie eine Anleihe funktionieren. Wie auch bei einer Anleihe verfügt der Sparbrief über einen bestimmten Nennwert. Bei der Ausgabe wird dem Kunden bzw. Anleger dieser Sparbrief unter diesem Nennwert herausgeben. Die Rückzahlung erfolgt dann ausschließlich zum Nennwert. Die entstandene Differenz zwischen Ausgabepreis und Rücknahmepreis wird dann als erwirtschaftete Zinsen bezeichnet. Zudem kann der Anleger während der vereinbarten Laufzeit nicht an sein Geld, eine vorzeitige Kündigung sieht der Sparbrief nicht vor. Oftmals besteht hier nur die Möglichkeit, diesen Sparbrief zu beleihen. Aus diesem Grund ist ein Sparbrief für den Aufbau von beispielsweise Liquiditätsrücklagen nicht geeignet.
Umgangssprachlich laufen diese drei Varianten auch unter dem Namen Sparbrief oder Sparvertrag, wobei diese nicht mit Bundesschatzbriefen zu verwechseln sind.
14. März